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BeitragVerfasst: So 9. Dez 2012, 17:19 

Registriert: Fr 23. Nov 2012, 14:09
Beiträge: 230
Abgeschickt von Gotthilf am 27 Dezember, 2005 um 09:54:54:
Hallo!
GEJ
"1. Band , Kapitel 81,4:
(Der Herr:) ...aber die Todesstrafe soll dann nur über jene verhängt werden, bei denen jedes Mittel durch einen Zeitraum von zehn Jahren fruchtlos bleibt..
Anm.: Nur Gott hat das Recht, Leben zu geben und zu nehmen. Für den Menschen gilt das Gebot: "Du sollst nicht töten !""
Die Anmerkung versetzt mich in Erstaunen, da im Alten Testament der Bibel Todesstrafen von Gott angeordnet wurden. Somit kann sich dies nur um ein Mißverständnis der Bibel handeln. (z.B.: 5. Mo 21,22)
Wenn bedacht wird, daß die Todesstrafe zu Lorbers Zeiten noch sehr in Anwendung war fällt mir hier vor allem auf, daß an dieser Stelle sinngemäß im Bezug zu Lorbers Zeit die Todesstrafe deutlich eingeschränkt würde.
Und hier noch die Stelle in einem ausführlicheren Zitat, die zeigt, daß Daniel seine Darstellung sehr vereinfacht hat:
[GEJ.01_081,02] Wer sagte denn dir, daß man wirkliche Verbrecher, die oft ärger denn alle wilden Waldbestien sind, nicht einfangen und in irgend ein festes Gewahrsam bringen solle?! Im Gegenteil gebietet dir das die wahre Nächstenliebe; denn wie du sicher, so du dazukämest, wo eine Hyäne einen Menschen anfällt, die Bestie mit scharfer Waffe erlegen würdest, also wirst du auch sicher einem ehrlichen Menschen zu Hilfe springen, so dieser auf offener Straße oder in einem Hause von einem Raubmörder angefallen würde.
[GEJ.01_081,03] Da aber solche Menschenhyänen, so sie sich sehr anhäufen, nicht nur einzelnen Wanderern, sondern auch am Ende ganzen Ortschaften gefährlich werden können, so ist es sogar eine unerläßliche Pflicht der machthabenden Obrigkeit, auf solche gefährliche Menschen Jagd zu machen und sie in feste Zwinger zu setzen.
[GEJ.01_081,04] Aber die Todesstrafe soll dann nur über jene verhängt werden, bei denen jedes Mittel durch einen Zeitraum von zehn Jahren fruchtlos bleibt, in irgend eine wahre Besserung des Lebens einzugehen. Verspricht der Verbrecher auf dem Blutgerüste Besserung, so soll ihm noch eine Jahresfrist hinzugefügt werden! Ist aber auch da noch keine Besserung erfolgt, so soll die Tötung vollzogen werden; denn da ist von der Besserung eines solchen Menschen auf der Erde nichts mehr zu erwarten, und es ist besser, ihn von dieser Erde zu schaffen!
[GEJ.01_081,05] Will aber die rechtmäßig machthabende Obrigkeit mit Einstimmung der Gemeinde solch eines Verbrechens wohlverdiente Todesstrafe in einen lebenslänglichen Zwinger verwandeln und die Besserungsversuche fortsetzen, so steht ihr das frei, und Ich werde sie darum nicht zur einstigen Verantwortung ziehen.
Wenn diese Regeln heute in den USA auf Raubmörder angewendet würden, wäre dies meines Ermessens ein Schritt in Richtung Menschlichkeit.
Sagt Gotthilf


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